Schutzmasken
In Gottesdiensten müssen medizinische Schutzmasken (OP-Masken oder FFP 2) getragen werden. Das schreibt die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Hamburger Senats vor.
In Gottesdiensten müssen medizinische Schutzmasken (OP-Masken oder FFP 2) getragen werden. Das schreibt die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Hamburger Senats vor.
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung